Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des Vereins Shishu Mandir - Zukunft für Kinder e.V. wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13.11.2001 mit Wirkung vom 01.01.2002 folgender Beitragssatz beschlossen:
Ordentliche Mitglieder
€ 36.- pro Jahr
Mitgliedsbeiträge sind keine Spenden, da sie nicht der Freiwilligkeitsforderung entsprechen. Trotzdem sind Spendenquittungen darüber auszustellen.
Wir benutzen die Mitgliedsbeiträge ausschließlich für anfallende Sachausgaben innerhalb unseres Vereins, z.B. Büromaterialien, Telefongebühren, Postgebühren etc. Es werden keinerlei Aufwendungen für Arbeitsleistungen daraus bezahlt. Arbeiten für den Verein werden grundsätzlich ehrenamtlich geleistet.
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