Im Herbst 1986 erreichte uns die Nachricht von
einer befreundeten Sozialarbeiterin aus einer entfernten Stadt,
dass sie ein kleines Mädchen bei sich hätte, ein
Findelkind, das in keinem Heim akzeptiert würde. Sie
müsste es umgehend abgeben, da sie keine Möglichkeit der
Unterbringung in ihren Kreisen sehe. Für uns war es
selbstverständlich, dass wir das Kind aufnähmen. Das Kind
kam, schwer krank, mit geschwollenen Gliedern und Gelenken. Es
erkrankte obendrein kurz darauf an Masern und war einige Wochen
todkrank. Dieses kleine Mädchen, das wir auf vier Jahre
schätzten, ertrug all seine Schmerzen mit einer leidenden
Stille, die für ein so kleines Wesen ungewöhnlich
war.
Geetha kann im
Shishu bleiben
Als Findelkind musste sie der Polizei und
anderen staatlichen Stellen gemeldet werden, denn der Staat ist der
Schutzherr aller Findelkinder. Dementsprechend hätte sie in
ein staatliches Heim übergeben werden müssen. Doch wir
wollten unsere Geetha, so nannte sie sich, nicht wieder hergeben,
nachdem wir ihr kleines Seelchen entdeckt hatten. Ein Rechtsanwalt
klärte uns darüber auf, dass es auch Ausnahmebestimmungen
gäbe, die wir dem Richter gegenüber vertreten sollten.
Dieses Gerichtsverfahren
dauerte länger als ein Jahr. Zu dem Zeitpunkt verpflichtete
man uns, den “Fall” in verschiedenen Medien zu
veröffentlichen, was wir unverzüglich taten. Unter vielen
Suchenden kam auch eine junge Frau in Begleitung eines
ortsansässigen Pfarrers zu uns, die behauptete, ihr Kind
namens Geetha sei bei uns und sie wolle ihr Kind wieder haben.
Während dieses Gespräches spielte unsere Geetha die ganze
Zeit um uns herum und nahm von der Frau keinerlei Notiz. Doch
plötzlich legte sie ihren Kopf in den Schoß der Frau und
sagte “Mami”.
Die Mutter, die ca. 300 km entfernt wohnte und
weder lesen noch schreiben konnte, war durch unsere Zeitungsanzeige
aufmerksam gemacht worden. Sie hatte ihr Kind nach 1 ¾ Jahren
in dem großen Indien wiedergefunden! Da Geetha von einem
Waisenhaus, in dem sie damals lebte, weggelaufen war, ließen
wir Mutter und Kind auch von den Angehörigen dieses Heimes
identifizieren. An der Identität bestand kein Zweifel, wie wir
auch zugeben mussten. Nun blieb nur noch das Gericht zu
überzeugen. Zur Gerichtsverhandlung zogen wir mit großem
Aufgebot von Zeugen los, doch die Verhandlung gestaltete sich sehr
einfach und kurz. Das Kind wurde gefragt, wer die Frau (mit Blick
auf die Mutter) sei, und Geetha antwortete “Mami”, dann, wer die
Frau (mit Blick auf Frau Mundhra, die Heimleiterin) sei, und Geetha
antwortete “Mama”. Dann kam der Richter mit einer unerwarteten
Frage: “Und bei wem willst du bleiben?” Uns allen stockte das Herz,
doch Geetha antwortete: “Mama”. Dies war eine Sensation im
Gerichtssaal, wo sich häufig schreckliche Szenen zwischen
Kindern und Eltern abspielen, wenn die Kinder in einem Heim bleiben
müssen. Noch nie hatte sich ein Kind für ein Heim
entschieden, doch unsere Geetha tat es. Nichtsdestoweniger wurde
das Kind der Mutter zugesprochen, der ja das Sorgerecht nicht
entzogen worden war. Doch da die Mutter ihr Kind nicht selbst
versorgen konnte, nahm sie es gerne hin, ihr Kind bei uns zu
lassen. So hatten wir unsere Geetha glücklich wieder.
Ein chronisches
Nierenleiden
Geetha entwickelte sich gut, blieb immer etwas
verschlossen und fiel bei etwaigen Krankheiten durch ihre stille
Art zu leiden auf. Mit 14 Jahren bekam sie plötzlich
Schwellungen im Gesicht. Sie hatte eine Nierenentzündung. Trotz sofortiger
Maßnahmen durch einen Facharzt (Nephrologen) bildete sich die
Entzündung nicht zurück, sondern ging in ein chronisches
Leiden über. Geetha musste sich einer strengen Diät
unterwerfen, die ihr sehr schwer fiel, doch es half alles nichts:
Nach zwei Jahren war die Nierenschrumpfung so weit fortgeschritten,
dass sie dialysepflichtig wurde, zunächst zweimal pro Woche,
dann dreimal. Dies war ein wahres Martyrium für das junge
Mädchen, das durch die Krankheit nicht einmal
regelmäßig am Schulunterricht teilnehmen konnte. Die
einzige Hoffnung bestand in einer Nierentransplantation. Die Mutter
kam wegen ihrer abweichenden Blutgruppe nicht in Betracht, so blieb
nur das Warten auf eine Fremdniere.
Am 9.12.1999 kam plötzlich ein Anruf vom
Krankenhaus, dass man eine Niere bekommen habe. Geethas Blut- und
Gewebetests stimmten mit der gefundenen Niere überein, und so
sollte Geetha der glückliche Empfänger sein. Trotz der
schlimmen postoperativen Schmerzen, die sie ganz allein durchstehen
musste, da niemand von uns wegen der Infektionsgefahr zu ihr
durfte, war ihr Glück unbeschreiblich: Endlich befreit zu sein
aus der Abhängigkeit von einer Maschine, endlich essen zu
dürfen, was sie mochte - es war ein ganz neues
Lebensgefühl. Doch das Glück währte ganze neun Tage.
Der Körper nahm die Niere nicht an, sie erhielt immer
größere Dosen von Immunsuppressiva, um die Abwehrreaktion
des Körpers zu unterdrücken, doch wieder einmal half
alles nichts. Die neue Niere versagte allmählich ganz ihren
Dienst, und Geetha musste erneut an die Dialyse.
So bitter und niederschmetternd alle diese
Erfahrungen waren, blieb Geetha doch meistens froh und unverzagt.
Sie hoffte wohl immer noch auf ein Wunder, eventuell eine zweite
Nierentransplantation. Wir unterstützten sie darin nach
Kräften, denn ein Leben in Abhängigkeit von einer
Maschine wollten wir unserer Geetha gerne ersparen. Deshalb
meldeten wir sie erneut zu einer Nierentransplantation an.
Inzwischen war Geetha aber durch die Dialysegeräte mit
Hepatitis C infiziert worden, weswegen keinerlei immunsuppressive
Medikamente, die bei einer Transplantation unabdingbar sind,
gegeben werden dürften. Folglich schied eine weitere Nierentransplantation für
alle Zeiten aus.
Arbeiten als
Sekretärin in der Shishu-Schule
Geethas Leben stellt für gesunde Menschen
ein unvorstellbar grausames Schicksal dar. Sie kann nicht wie jeder
andere junge Mensch auf eine eigene Familie hoffen, sondern muss
ihr Lebensglück in anderen Bereichen suchen. Mittels eiserner
Energie schaffte sie den Schulabschluss der 10. Klasse, obwohl sie
schon damals regelmäßig zur Dialyse gehen musste.
Anschließend absolvierte sie einen Computerkurs in
Buchführung, um die Grundkenntnisse einer
Sekretärin/Buchhalterin zu erwerben. Schreibmaschine schreiben
hatte sie neben der Schule bereits gelernt. Für Geetha gab es
aufgrund ihrer regelmäßigen Auszeiten an der Dialyse
keine Möglichkeit, in irgendeiner Firma oder Organisation zu
arbeiten. Es stand aber für uns seit langem fest, dass Geetha
selbstverständlich an unserer Schule arbeiten dürfe, so
lange sie es schaffen würde. Sie ist sehr dankbar und
unendlich froh über diese große Chance, auf die sie kaum
zu hoffen wagte. Besonders glücklich war der Umstand, dass sie
in unserem Schulleiter, Herrn Anand, einen väterlichen Freund
und Unterstützer fand. Herr Anand scheut keine Mühe und
Anstrengung, um Geetha zu lenken, ihr etwas zu erklären und
ihr weitere Verantwortung zu übertragen. Sie ist also in den
“besten Händen”.
Doch dieses kleine
Glück sei ihr angesichts ihres grausamen Schicksals von ganzem
Herzen gegönnt.
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